Der Artikel 1 der Verordnung über die „Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ist die sogenannte "Fahrerlaubnis-Verordnung", kurz FeV genannt. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).
Eine ärztliche Bescheinigung ist bei der Führerscheinstelle vorzulegen beim erstmaligen Erwerb bzw. ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre mit dem Verlängerungsantrag.
Für LKW-Führerscheine gilt:
Die Untersuchung ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und kommt einem Gesundheits-Check-Up nahe.
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